Im Kontext von Flucht-Migration findet eine einseitige Diskussion über Sicherheit statt. Dabei wird insbesondere die Gefahr betont, die von vermeintlich gefährdenden Personen mit Fluchterfahrung ausgeht.
Produkt dieser Tendenzen sind gegenwärtige Gesetzesneuerungen, wie das bayerische Polizeiaufgabengesetz sowie das bayerische Integrationsgesetz. So werden durch den Art. 23 III Nr.3 PAG Unterkünfte, in denen Asylbewerber*innen leben, als Orte kategorisiert, von denen eine dringende Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht. Deshalb dürfen sie von der Polizei jederzeit ohne richterlichen Beschluss betreten werden.
Diese Praxis ist hochproblematisch, da sie geflüchtete Personen pauschal kriminalisiert und in ihren Grundrechten einschränkt. Diese Landesgesetzgebung widerspricht dem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (§13 GG). Dabei haben die Bewohner*innen aufgrund der auferlegten Wohnverpflichtung keine Wahl, sich dieser Situation zu entziehen. Die Bewohner*innen in den ANKER-Einrichtungen sind ständiger Kontrolle und Überwachung ausgesetzt. Personen- und Taschenkontrollen an den Eingängen werden eingesetzt, um An- bzw. Abwesenheit zu überprüfen und das „Hineinschmuggeln“ verbotener
Gegenstände, wie z.B. Lebensmittel, zu verhindern. Die Lager, ehemalige Kasernen oder Containerstätten, sind in der Regel hoch umzäunt. Securities patrouillieren um und innerhalb der Unterkünfte. Auch die Teilnahme an den Mahlzeiten wird kontrolliert. Die elektronischen Daten dazu werden gespeichert. Auch hier wird Sicherheit von Seiten der Landesregierung bewußt als Vorwand genutzt.
Auch wenn die gegenwärtige Diskussion es oft vergessen lässt: Der Staat hat eine Schutzpflicht gegenüber allen Menschen, die in ihm leben. So schon prominent verankert in Art. 1 GG Abs. 1: “Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.” sowie weiter in Art. 2 Abs. 2: “(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden”. Mit den vermeintlichen “Sicherheits”-Vorkehrungen in den ANKER-Zentren wird das Recht auf Privatheit sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
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