Auch 2020 setzen die bayerischen Behörden auf angstmachende Repression und Kriminalisierung in den bayerischen ANKER-Zentren. 300 Polizist*innen waren im Einsatz um 600 Bewohner*innen zu kontrollieren und die Durchsetzung der Hausordnung zu gewährleisten.
Dieses Vorgehen der Polizei ist verfassungswidrig. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof stellte klar, dass eine konkrete Gefährdungssituation vorliegen muss. Es darf nicht lediglich eine generalisierte Gefahr vermutet werden.