Beratung

Beratungsangebote für Asylsuchende

Asylsuchende sehen sich verschiedensten Hürden gegenüber, die ohne Beratung, Hilfe und Unterstützung kaum überwindbar sind. Mangelnde Kenntnisse über Rechte und Pflichten im Asylverfahren und die oftmals sehr verwirrenden behördlichen Zuständigkeiten stellen eine enorme Herausforderung für Asylsuchende dar. Insbesondere mangelndes Wissen über die Bedeutung der Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann schicksalsträchtige Auswirkungen für die Betroffenen haben. Das Recht der Geflüchteten auf eine Asylverfahrensberatung in einer Sprache, die sie verstehen, findet sich in diversen Normen auf nationaler und EU-Ebene wieder (Art. 12 sowie Art. 22 EU-Asylverfahrensrichtlinie). Nach Art. 18 Abs. 2 der Richtlinie soll Nichtregierungsorganisationen der Zugang zu Asylsuchenden gewährt werden, um sie zu beraten und zu unterstützen. Außerdem haben alle Asylsuchenden gemäß Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention und dem Rechtsstaatsprinzip nach Art. 20 Abs. 3 GG das Recht auf ein faires Verfahren.

Die Beratungssituation in ANKER-Zentren

In ANKER-Zentren sind Asylsuchende oftmals weit entfernt von Zugängen zu effektiver Rechtsberatung. Gerade für besonders schutzbedürftige Personen, wie z.B. schwer traumatisierte und erkrankte Asylsuchende und Personen mit Behinderung gestaltet sich der Zugang zu Rechten besonders schwierig. Mit der Beschleunigung der Asylverfahren in den ANKER-Zentren und der damit einhergehenden Qualitätsmängel wächst die Gefahr behördlicher Fehlentscheidungen. Um unter diesen Umständen Rechte und Pflichten zu erkennen, Gebrauch von ihnen zu machen bzw. sie umzusetzen sowie die eigenen Schutzgründe angemessen vortragen zu können, ist eine qualifizierte Beratung zentral. Die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge angebotene Asylverfahrensberatung kann nicht als unabhängig gelten, da die Behörde interessengeleitet agiert und von Asylsuchenden in ihrer Rolle nicht als unabhängige Beratungsstelle wahrgenommen wird. Ehrenamtlichen und Mitgliedern von Nichtregierungsorganisationen, die eine unabhängige und unentgeltliche Beratung anbieten, wird der Zugang zu den ANKER-Zentren meist verwehrt. Der UNHCR setzt sich seit langem für den Zugang Asylsuchender zu Beratung verfahrensrechtlicher und sozialrechtlicher Art ein: „Nur eine unabhängige Beratung stärkt die Fairness des Verfahrens und vermag die Schutzsuchenden effektiv zu erreichen. Nur eine Beratung, die unabhängig von den behördlichen Strukturen arbeitet, wird in der Lage sein, Asylsuchenden durch die Beratung Vertrauen in das Asylverfahren und die daran beteiligten Behörden vermitteln“1.

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