Mit den „Hau-ab-Gesetzen“ wurden im Nachgang die rechtlichen Grundlagen für das Konzept der ANKER-Zentren geschaffen. Der Art. 47 regelt den Aufenthalt in den Aufnahmeeinrichtungen. Hier wird die Ausweitung der Aufenthaltsdauer auf 18 Monate nun gesetzlich ausgeweitet.
Für Familien mit Kindern ergibt sich mit der innenministeriellen Weisung eine Verbesserung. Nach 6 Monaten müssen diese nun in eine Anschlussunterbringung verteilt werden. Dies gilt auch für Familien aus sicheren Herkunftsländern. Die Umsetzung dieser Weisung bedeutet für diese Familien, nach Jahren den Auszug aus den ANKER-Zentren.